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Als "Premium-Publisher" stellen Sie Ihren Besuchern unsere Produkte ausführlich in einem möglichst interessanten Kontext vor, objektiv und fair, ohne übertriebene oder unhaltbare Werbeversprechen.

Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln jedoch keine Heilversprechen (oder Aussagen, die diese implizieren) erfolgen dürfen. Dieser Punkt ist besonders dann wichtig, wenn Sie unsere Produkte z.B. im Rahmen eines Blogs vorstellen. Aussagen wie "durch das Nahrungsergänzungsmittel XY wurde meine Krankheit YZ geheilt" sind vom Gesetzgeber her streng untersagt (selbst wenn derlei Heilungen in Naturheilkreisen vielleicht tausendfach dokumentiert sind). Basis hierfür ist die sogenannte "Health-Claim-Verordnung" der EU, die erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen exakt vorgibt und auch nur relativ wenige Substanzen umfasst. So gibt es derzeit z.B. für in Naturheilkreisen populäre Stoffe wie OPC oder MSM keine zugelassenen "Health-Claims".

Bitte beachten Sie auch, dass Werbeeinnahmen im Regelfall einkommensteuerpflichtig sind und Sie für die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Einnahmen selber verantwortlich sind. Einnahmen innerhalb bestimmter Freigrenzen können jedoch steuerfrei sein und auch keine Gewerbeanmeldung erfordern (Stichwort "Liebhaberei", keine Gewinnerzielungsabsicht etc.). Über Details informieren Sie sich bitte in der einschlägigen Fachliteratur, im Internet, bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Sie in diesem Punkt leider nicht beraten.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse per E-Mail an partnerprogramm (at) nemshop.de